Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „AGB") gelten für alle Mandatsverhältnisse und Rechtsdienstleistungen der Kanzlei IrenHass (nachfolgend „Kanzlei"). Bitte lesen Sie diese AGB sorgfältig durch, bevor Sie unsere Leistungen in Anspruch nehmen. Mit der Erteilung eines Mandats erklären Sie Ihr Einverständnis mit diesen Bedingungen.
Geltungsbereich
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen regeln die Rechtsbeziehung zwischen der Kanzlei IrenHass, Ehrenstraße 124, 50674 Köln (nachfolgend „Kanzlei" oder „wir") und ihren Mandantinnen und Mandanten (nachfolgend „Mandant") für sämtliche Rechtsberatungs- und Rechtsdienstleistungen.
Die AGB gelten sowohl für Verbraucher im Sinne des § 13 BGB als auch für Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, soweit nicht ausdrücklich abweichende Regelungen getroffen werden. Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Allgemeine Geschäftsbedingungen des Mandanten werden nur dann Vertragsbestandteil, wenn die Kanzlei ihrer Geltung ausdrücklich schriftlich zugestimmt hat.
Individuelle Mandatsvereinbarungen haben Vorrang vor diesen AGB. Diese AGB gelten subsidiär für alle nicht gesondert geregelten Aspekte des Mandatsverhältnisses.
Persönlicher Geltungsbereich
Diese AGB gelten ausschließlich für das Mandatsverhältnis zwischen der Kanzlei und dem jeweiligen Mandanten. Dritte können hieraus keine Rechte ableiten, soweit dies nicht ausdrücklich vereinbart wurde.
Vertragsschluss
Zustandekommen des Mandatsverhältnisses
Ein Mandatsverhältnis kommt durch ausdrückliche Auftragserteilung seitens des Mandanten und deren Annahme durch die Kanzlei zustande. Die Kanzlei ist nicht verpflichtet, ein angetragenes Mandat anzunehmen. Ein Mandatsverhältnis entsteht insbesondere nicht durch:
- Allgemeine Informationsanfragen per E-Mail oder Telefon
- Die Übermittlung von Unterlagen ohne ausdrückliche Beauftragung
- Veröffentlichungen auf der Website der Kanzlei
- Vorbereitende Gespräche oder Erstgespräche, soweit nicht ausdrücklich ein Mandat erteilt wird
Form der Beauftragung
Die Beauftragung kann schriftlich, per E-Mail oder mündlich erfolgen. Aus Gründen der Rechtssicherheit empfiehlt die Kanzlei eine schriftliche Auftragserteilung. Bei mündlicher Beauftragung bestätigt die Kanzlei den Auftrag regelmäßig in Textform.
Erstberatung
Erstberatungsgespräche, die auf ausdrückliche Anfrage des Mandanten erfolgen, können kostenpflichtig sein. Über etwaige Kosten wird der Mandant vorab informiert. Das Erstberatungsgespräch führt nicht automatisch zur Übernahme eines weitergehenden Mandats.
Ablehnung von Mandaten
Die Kanzlei kann die Übernahme eines Mandats insbesondere dann ablehnen, wenn:
- Interessenkonflikte bestehen oder zu befürchten sind
- Das Mandat außerhalb der Tätigkeitsschwerpunkte der Kanzlei liegt
- Kapazitätsgründe einer sorgf